Corona - Aktuelle Informationen
7-Tage-Inzidenz — Vergleich DE-AT-IT
Quelle: Our World in Data
Coronavirus (COVID-19)
Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 ist für die Einreise nach Italien kein Digitales Covid-Zertifikat der EU (oder vergleichbarer Covid-Nachweis) mehr erforderlich.
⇒ Einreise nach Italien; landesweite Bestimmungen - Übersicht
Allgemeine Reise­-Informationen Italien
Österreichisches Aussenministerium
Notfall-Telefon des Aussenministeriums: +43 1 90115-4411;
Auslandsregistrierung vor Reisebeginn; Auslandsservice-App für iOS & Android
Deutsches Auswärtiges Amt
Reise-App für Android Smartphones und Tablets, iPhone und iPad
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Helpline EDA: Telefon +41 (0)800 24-7-365, Fax +41 (0)58 462 78 66, E-Mail helpline@eda.admin.ch, Registrierung, App
Sicherheitshinweis
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben davor gewarnt, dass Italien ein prioritäres Angriffsziel für terroristische Aktivitäten darstelle und daher die Sicherheitsvorkehrungen weiter verstärkt. Besondere Schutzmaßnahmen gibt es bereits seit längerem für öffentliche Plätze und gefährdete Einrichtungen wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen und U-Bahnen, Botschaften und Konsulate. Erhöhte Wachsamkeit erscheint auf stark besuchten öffentlichen Plätzen, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und in Massentransporteinrichtungen empfehlenswert.
In den Großstädten besteht erhöhte Kriminalität; Taschendiebstähle (in Autobussen, Zügen und auf der Straße, zuletzt zunehmend auch in Kirchen), Einbrüche und Autodiebstähle sind häufig, Gewaltverbrechen jedoch eher selten.
Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino zum Bahnhof Rom-Trastevere sowie im Bahnhof selbst wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte (z.B. Hauptbahnhöfe Mailand und Neapel, belebte Metrostationen, in Neapel die Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden).
Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckstücke abgesehen werden. Wertgegenstände sollten keineswegs in Pkws zurückgelassen werden. Insbesondere in den südlicheren Landesteilen kann es bei Fahrten im Stadtgebiet oder an sonstigen Stellen, wo Langsamfahren oder Anhalten erforderlich ist, empfehlenswert sein, die Autotüren mittels Zentralverriegelung zu versperren und die Fenster geschlossen zu halten, um Diebstähle aus dem Wagen hintan zu halten.
Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vorneherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit. Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise. Reduzieren Sie das Risiko von Autoeinbrüchen und lassen Sie keine scheinbar wertvollen Gegenstände im geparkten Auto liegen, auf keinen Fall Wertsachen und Ausweise. Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren.
Weiters kommt es im ganzen Land auf Autobahnraststätten und -parkplätzen gelegentlich zu Raubüberfällen auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Dabei werden die Reifen geparkter Fahrzeuge manipuliert, die Täter bieten Pannenhilfe an und rauben schließlich ihre Opfer aus. Vor allem nachts sollten Autobahnparkplätze daher gemieden werden, bzw. Fahrzeuge nicht unbewacht geparkt werden.
Sicherheitstipps der italienischen Staatspolizei (engl.)
Streikankündigungen: Reisenden wird empfohlen, sich in den Medien und bei ihren Gastgebern bzw. Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage zu informieren. Im Falle groß angelegter Protestaktionen wird grundsätzlich geraten, die Regionen, in denen gestreikt wird, weiträumig zu meiden.
Einreisebestimmungen
Italien ist Schengen-Mitglied. Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen. Der cremefarbige Notpass und der Kinderpass werden akzeptiert.
Hinweis: Bei Einreisen und Ausreisen auf dem Luftweg kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert werden. Ebenso ist die Anmeldung in Hotels erfahrungsgemäß mit abgelaufenen Reisedokumenten nicht mehr möglich. Es wird daher dringend geraten, für die Einreise und den Aufenthalt in Italien einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.
Bei Passverlust ist bei der nächsten Polizei- oder Carabinieridienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige zu erstatten. Mit der polizeilichen Bestätigung über die Reisepass-Verlustanzeige ist erfahrungsgemäß die Rückreise innerhalb einer Woche auf dem kürzesten Weg nach Österreich möglich. Bei der Benützung eines Flugzeugs ist die Identität durch einen anderen Lichtbildausweis oder eine Reisepasskopie nachzuweisen. Es liegt im Entscheidungsbereich der Fluggesellschaft, ob die Rückreise ohne Reisepass oder Personalausweis angetreten werden kann, weshalb umgehend mit der Fluggesellschaft Kontakt aufgenommen werden sollte.
Dokumente
(A) | (D) | (CH) | |
Pass/Personalausweis | j | j | j |
Visum | n | n | n |
Weiter- und Rückflugticket | n | n | n |
Impfungen (Tetanus und Polio) | n | n | n |
Krankenversicherung | e | e | e |
Reiseversicherung | e | e | e |
Führerschein (national) | j | j | j |
Grüne Versicherungskarte | j | j | j |
Zulassungs-/Fahrzeugschein | j | j | j |
j = erforderlich, n = nicht erforderlich, e = empfohlen
für Reisende aus Österreich, Deutschland, Schweiz
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden.
Italien liegt in einem besonderen tektonischen Spannungsfeld, sodass es immer wieder auch zu schwereren Beben sowie darauf folgenden Nachbebenkommen kann, wie etwa im Mai 2012 in den Provinzen Modena, Ferrara und Bologna. Im Falle eines Erdbebens befolgen Sie bitte folgende Empfehlungen:
In Gebäuden: Bleiben Sie im Gebäude und laufen Sie nicht ins Freie (Gefahr herabstürzender Dachziegel, Fassadenteile etc.). Suchen Sie rasch einen Platz auf, der Schutz gegen herabfallende Gegenstände und splitterndes Glas bietet, z.B. unter einem Tisch, in der Nähe von Innenwänden, unter einer Türe oder unter Betontreppen. Halten Sie Abstand von Glasflächen, hohen Möbeln und Regalen.
Im Freien: Bleiben Sie im Freien und halten Sie möglichst großen Abstand von Gebäuden. Laufen Sie nicht in Gebäude hinein (Gefahr herabstürzender Bauteile). Sollten Sie im Auto unterwegs sein, halten Sie an sicherer Stelle an (möglichst nicht in der Nähe von Gebäuden).
Nach einem starken Erdbeben die Instruktionen des Zivilschutzes über das weitere Verhalten abwarten und unbedingt befolgen.
Zollvorschriften
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von umgerechnet EUR 10.000 in Fremdwährung Deklarationspflicht. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das generelle westeuropäische Niveau heran, die Versorgung in Privatkliniken ist tendenziell besser, jedoch auf eigene Kosten.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Das „Early Warning and Response System” der Europäischen Union meldete Ende August 2011 einige Fälle von Legionelleninfektionen.
Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
Hinweis: In den Sommermonaten sollte auf einen entsprechenden Schutz vor der starken Sonneneinstrahlung geachtet sowie anstrengende Betätigungen reduziert werden. Leitungswasser weist regional und saisonal unterschiedliche Qualität auf. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Landeswährung, Reisekasse
Landeswährung ist der Euro. Kreditkarten und EC-Karten werden allgemein akzeptiert.
Barzahlungen von mehr als 1.000,00 Euro sind in Italien aufgrund einer Direktive zur Nachvollziehbarkeit von Finanzierungen seit Anfang 2012 verboten. In diesem Zusammenhang wird vor der Zahlung von hohen Geldbeträgen in bar bei der Abwicklung von An- und Verkäufen von wertvollen Objekten (z.B. Grundstücken, Yachten) ausdrücklich gewarnt.
Reisende sollten sich bei Einkäufen, Restaurantbesuchen etc. immer eine Rechnung bzw. Kassabon geben lassen und diese aufbewahren, da die italienische Finanzbehörde (Guardia di Finanza) ermächtigt ist, diese umgehend zu kontrollieren.
Die italienische Gesetzgebung sieht im Kampf gegen Markenpiraterie hohe Geldstrafen für den Erwerb von gefälschter Markenware vor. Italienreisende sollten deshalb darauf achten, dass sie keine gefälschten Markenartikel (z.B. von Straßen- oder Strandverkäufern angebotene Handtaschen, Uhren, Sonnenbrillen etc.) kaufen.
Verkehr und Infrastruktur
Autobahnen in Italien sind mautpflichtig, bezahlt wird nach gefahrener Strecke bei den Mautstellen bar, mit Kreditkarte oder mit ViaCard (erhältlich bei den heimischen Autofahrerclubs, Grenzstellen oder Raststätten, keine Preisvergünstigung). Informationen über das Autobahnnetz und die Autobahngebühren: Autostrade per l’Italia
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Das Abblendlicht bei Mopeds und Motorräder muss immer eingeschaltet sein. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Es gelten 0,5 Promille.
Seit 01.04.2004 gilt in Situationen, die die Aufstellung eines Warndreiecks erfordern (Pannen, Unfälle, etc. außerhalb des Ortsgebiets), beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (v.a. gelb, orange, orangerot), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind.
Harte Strafen (EUR 500-2.000, ev. Führerscheinentzug, (Strafen zwischen 22 und 7 Uhr sind um ein Drittel höher) gelten für Alkohol und Drogen am Steuer. Bei mehr als 1,5 Promille kann das Fahrzeug konfisziert werden.
Zahlreiche Stadt- bzw. Ortszentren sind für den touristischen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt oder nur eingeschränkt zugänglich (Zona a traffico limitato/ZTL). Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Unberechtigtes Befahren dieser Zonen wird bestraft. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.
Geschwindigkeitsbeschränkungen: in Ortschaften 50 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h bzw. bei Regen 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen.
Notrufnummern und Pannenhilfe
- Polizei: (0039) 112 (Carabinieri)/113 (Policia Stradale)
- Rettungsdienst, Krankentransport: (0039) 118 oder 112
- Feuerwehr: (0039) 115
- Notfallrufnummer für Touristen: 039 039 039, Handy: +39 039 039 039
- Pannenhilfe: durch ÖAMTC-Partnerclubs über die ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe +43 1 25 120 00
ADAC-Notrufnummer: +49 89 22 22 22; weitere Informationen
Elektrizität
230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich).
Diplomatische Vertretungen
Österreich
(A)Österreichische Botschaft
Via Pergolesi 3, I-00198 Rom, Telefon (+39) 06 844 014-1 (Amt), Telefax (+39) 06 854 32 86 (Amt), für dringende Notfälle (+39) 335 708 9749, E-Mail: rom-ob@bmeia.gv.at, Internet: www.aussenministerium.at/rom
Botschaft der Italienischen Republik
Rennweg 27, 1030 Wien, Telefon: (+43 / 1) 712 51 21, Fax: (+43 / 1) 713 97 19, E-Mail: ambasciata.vienna@esteri.it, Internet: www.ambvienna.esteri.it
Deutschland
(D)Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Roma, Telefon +39 06 49 21 31, Fax +39 06 445 26 72, E-Mail: info@rom.diplo.de, Internet: www.rom.diplo.de
Botschaft der Italienischen Republik
Hiroshimastraße 1-7, 10785 Berlin, Telefon: +49 30 25 44 00, Fax: +49 30 25 44 01 16, E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it; consolato.berlino@esteri.it, Internet: www.ambberlino.esteri.it
Schweiz
(CH)Schweizerische Botschaft
Via Barnaba Oriani 61, 00197 Rom, Telefon +39 06 809 571, Fax +39 06 808 08 71, E-Mail: rom.vertretung@eda.admin.ch, Internet: Schweizerische Botschaft in Italien
Botschaft der Italienischen Republik
Elfenstrasse 14, 3006 Bern, Telefon: 031/350 07 77, Fax: 031/350 07 11, E-Mail: ambasciata.berna@esteri.it, Internet: www.ambberna.esteri.it
Telefonservice für Touristen
Das italienische Tourismusministerium hat einen neuen Service für ausländische Italien-Urlauber eingerichtet: Unter der landesweiten Rufnummer 039 039 039 können Touristen auf Deutsch (Option 5), Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch oder Russisch zum Ortstarif Reiseinformationen einholen und eine qualifizierte Betreuung durch Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Der Service umfasst keine kommerziellen Angebote, wie z.B. Hotelbuchungen.
Feiertage und Schul-Ferien
Emilia-Romagna
Sizilien
Venetien
Toskana
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