Porträts — Hamburg

Gabriel Riesser, deutscher Jurist und Politiker

* 02. April 1806, Hamburg
† 22. April 1863, Hamburg

Gabriel Riesser war Jurist, Journalist, Politiker und als Obergerichtsrat der erste Richter jüdischen Glaubens in Deutschland. Oftmals wegen seines Glaubens diskriminiert, engagierte er sich zeitlebens für die Gleichberechtigung von Juden und gilt als die wohl bedeutendste Persönlichkeit der jüdischen Emanzipationsbewegung in Deutschland.

Jugend

Gabriel Riesser
Gabriel Riesser, zwischen 1840 und 1857 im Notariat Ballindamm
mit freundlicher Genehmigung

Gabriel Riesser wird als sechstes und letztes Kind von Eliesser Lazarus ben Jacob Katzenellenbogen und seiner Frau Frommaid (Fanny), geb. Cohen, in Hamburg geboren. Der Vater war aus dem Nördlinger Ries nach Hamburg gezogen, um rabbinisches Recht zu studieren. In der Hansestadt nannte er sich nach seiner Heimat „Riesser”. Die Mutter war eine Tochter des Altonaer Oberrabbiners Raphael Cohen, bei dem Lazarus Riesser zunächst als Gerichtssekretär arbeitete. 1799 folgte er dem demonstrativen Rücktritt Raphael Cohens gegen die aufklärerischen Tendenzen von Moses Mendelssohn. Da ihm nach dem Reglement von 1710 eine wirtschaftliche Betätigung weitgehend untersagt war, wurde er zunächst Lotterieeinnehmer und ab 1814 Pächter der Lübecker Stadtlotterie. Damit gelangte die Familie zu Wohlstand.

Ausbildung

Die Erziehung seines Sohne Gabriel liegt Lazarus besonders am Herzen. Der hochbegabte Gabriel besucht das Hamburger Johanneum und das Katharineum zu Lübeck. Nach dem Abitur studiert er Rechtswissenschaften in Kiel und Heidelberg, wo er 1828 „summa cum laude” promoviert wird. Die angestrebte akademische Laufbahn erweist sich dennoch als unmöglich für einen Juden in Deutschland. Heidelbergs ehrwürdige Ruperto Carola verweigert ihm die Ernennung zum Privatdozenten ebenso wie Jena unter dem Vorwand, es seien alle Stellen besetzt.

Advokatur in Hamburg

Gabriel Riesser muß zurück nach Hamburg. 1829 unternimmt er den Versuch, beim Senat die Zulassung zur Advokatur zu erwirken. Diese setzt jedoch das Bürgerrecht voraus, das er als Jude nicht hat. Aber er beruft sich darauf, dass die Juden das Privileg der Gleichbehandlung bereits 1811 bis 1814, als Hamburg zum napoleonischen Frankreich gehörte, hatten. Artikel XVI der Deutschen Bundesakte bestimme, dass den Bekennern dieses Glaubens „die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte” erhalten bleiben müssten. Es gebe also Bestandsschutz. Doch der Senat weist sein Gesuch zurück. 1837 beantragt Riesser in Hessen vergeblich das Bürgerrecht.

Die „Judenfrage”

Obwohl Gabriel Riesser nicht dem orthodoxen Glauben anhängt, mag er doch auch nicht konvertieren, auch wenn diese Haltung berufliche und bürgerliche Ausgrenzung zur Folge hatt. Sein Judentum steht ihm im Weg.

Die Situation der Juden

Die Situation der Juden in Zentraleuropa hatte sich am Beginn des 19. Jahrhunderts nicht unbedingt verbessert. In den ständischen Ordnungen waren die Menschen Gruppen zugeordnet, die allein ihren Status bestimmten. Die Juden waren dabei vielerlei Einschränkungen, etwa hinsichtlich ihrer Niederlassungs- und Betätigungsfreiheit, unterworfen. Ihre eigenständige Existenz stand jedoch in einer Ordnung, in der jeder seinen Platz hatte und dort blieb, nicht in Frage und war kein Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung. Mit der Französischen Revolution änderte diese Situation. Weil zusätzlich die Gruppenschranken zwischen den Angehörigen christlicher Konfessionen fielen, zwang dies zur Beschäftigung mit der einzig verbliebenen religiös bestimmten Gruppe. Die „Judenfrage” war gestellt.

Erziehung oder Entfernung

Die „Antwort” auf die „Judenfrage” bestand in einer heftigen Diskussion über besondere Charakteristika der Juden, über ihre Religion und die ihnen zugeschriebenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhaltensweisen. Selbst für als liberale Vorkämpfer angesehene Personen wie Karl Gutzkow (1811-1878, Stimmführer der jungdeutschen Bewegung) oder aufgeklärte Monarchen wie Joseph II. (1741-1790, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches) von Österreich bestand kein Zweifel daran, dass die Juden erst umerzogen und assimiliert werden müssten, bevor sie volle Gleichberechtigung erlangen könnten.
Die Gegner dieses Konzepts forderten die Entfernung der Juden aus dem Reich. So etwa schon 1791 der Berliner Justizrat Grattenauer. Auf dem Wartburgfest 1817 tönten laute Forderungen, die „Judenfrage” durch Vertreibung oder Vernichtung zu lösen. Zur selben Zeit wurde über einen deutschen Einheitsstaat gestritten. Und noch ungeklärt war, wer der deutschen Kulturnation angehören sollte, zu der sich die Juden fast ausnahmslos bekannten, die jedoch zugleich mit antisemitischen Inhalten durchsetzt war.
Die Befürworter gleicher bürgerlicher Rechte und Pflichten für Juden waren in der Minderheit. Dazu gehörten etwa Wilhelm von Humboldt, Karl August von Hardenberg oder Ludwig Börne, der schon 1819 die jüdische Emanzipationsbewegung in Bezug zur allgemeinen politischen Unfreiheit gesetzt hatte: „Für die Juden schreiben bedeutet für Recht und Freiheit schreiben.”

Der Kämpfer Gabriel Riesser

Unter dem Eindruck der Pariser Julirevolution 1830 - kurz zuvor war er in der französischen Hauptstadt gewesen - beschließt Gabriel Riesser, den Kampf um sein Recht und das Recht der Juden aufzunehmen. Er will schreiben, mit der Feder streiten. Seine erste politische Abhandlung erscheint 1831 und trägt den Titel „Ueber die Stellung der Bekenner des mosaischen Glaubens in Deutschland”. Darin fordert er nicht weniger als die bedingungslose Gleichstellung der Juden ohne Zwang zum Konfessionswechsel, greift die nun weitgehend durchgesetzte Religionsfreiheit auf und formuliert: „Die Zeiten der Glaubensmärtyrer sind vorüber; die Frage der Glaubensfreiheit selbst ist heut zu Tage mehr eine Frage des Rechts, der Ehre, der Freiheit als des Glaubens.”

Emanzipation statt Assimilation

1832 gründet er die Zeitschrift Der Jude als periodisches Blatt für „Religions- und Gewissensfreiheit”. Für ihn sind die Juden keine eigene Nation, sondern nicht mehr und nicht weniger als eine Religionsgemeinschaft wie jede andere: „Wir sind entweder Deutsche oder wir sind heimatlos.” Sein Credo Emanzipation statt Assimilation und die eindeutige Kategorisierung der Religion als Privatangelegenheit machen insbesondere unter Riessers Glaubensgenossen immensen Eindruck.
Zehn Jahre agitiert Riesser, ein zorniger junger Mann. Seine Schriften sind polemisch, sie lesen sich selten leicht, Eleganz und Witz gehen seinen Texten ab. Bald gilt er als wichtigster Anwalt der deutschen Juden, ist aber zwischen Orthodoxen und Reformern keineswegs unumstritten. So hat er es gewagt, sich gegen den Zwang zur Beschneidung (eine „widrige Zeremonie”) und überkommene Ritual- und Speisegesetze auszusprechen.

Der Jurist Gabriel Riesser

Gabriel Riessers Wunsch, als Jurist zu arbeiten, bleibt trotz seiner publizistischen Erfolge bestehen. 1839 stirbt der Notar Meyer Israel Bresselau, der 1811 von der französischen Besatzung bestellt worden und trotz Verlust des Bürgerrechts nach deren Abzug im Amt verblieben war. Riesser bewirbt sich, kann sein Verlangen aber nicht auf den Artikel XVI der Bundesakte stützen. Im Mai 1840 kommt es jedoch zur Verabschiedung einer Ausnahmeregelung, nach der „künftig hin auch ein oder zwei Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinde, wenn sie sonst dazu qualifiziert wären, Notare werden könnten”. Die Notarkammer versucht die Umsetzung dieser Lex Riesser zu unterlaufen, aber einflussreiche Fürsprecher wie der spätere Senator und Bürgermeister Nicolaus Ferdinand Haller (1805-1876) erzwingen, dass Gabriel Riesser am 25.September 1840 in Hamburg als Notar vereidigt wird.

Notariat als Brotberuf

Die Notariatsarbeit ist für Riesser ein Brotberuf. Bis zur Aufgabe des Notariats 1857 ist er Mitglied der - heute noch bestehenden - Sozietät Notariat Ballindamm. Er hat großen Zulauf, der ihn zeitlich stark einspannt. Seine Klienten sind vor allem jüdische Handels- und Bankhäuser, darunter Salomon Heine. Bald vermisst er seine geselligen Abende, zu denen ihm wenig Zeit bleibt: Er fühle sich unfrei, sein zeitraubendes Geschäft als Jurist lasse ihn zu keiner Tätigkeit kommen, an der er Freude habe. So plant er, 1849 das Notariat aufzugeben - dann besitze er genug, um seine mäßigen Bedürfnisse bestreiten zu können. Er unternimmt ausgedehnte Reisen mit der Eisenbahn, deren Netz in den 1840er Jahren in Deutschland entstand.

Hamburger Tempelstreit

Trotz der zeitlichen Belastung durch das Notariat nimmt er seine politischen und publizistischen Unternehmungen wieder auf. So beteiligt er sich auch an Diskussionen innerhalb der jüdischen Bevölkerung. Im Hamburger Tempelstreit tritt er für die Anerkennung des reformierten Gottesdienstes ein und wirbt dafür, dem Judentum eine dem zeitgenössischen Leben angemessene Form zu geben. Seinen wahrhaft liberalen und bürgerrechtlichen Anschauungen gemäß weist er die Orthodoxie in ihre Schranken. Er bestreitet die Befugnis ihre Vertreter, Religionsfragen für alle Juden verbindlich zu regeln. Für ihn sind das Privatangelegenheiten.
Charakteristisch für diese Haltung wie für die stets direkte Sprache ist sein Satz: „Der Glaube an die Macht und den Sieg des Rechten und Guten, das ist unser Messiasglaube”.

Der Politiker Gabriel Riesser

Am 14. August 1846 gründeten führende Juristen in Hamburg den Verein Hamburger Juristen, den Vorläufer der Gesellschaft Hamburger Juristen von 1885. Spiritus rector war Wilhelm Baumeister, Präsident des Obergerichts und der Bürgerschaft von 1863-1865 und 1868-1877. Zu den Gründern gehörten Isaac Wolffson, Johann Gustav Heckscher, Carl Friedrich Petersen und eben Gabriel Riesser.
Im selben Jahr tritt Gabriel Riesser für die Rechte der deutschen Bevölkerungsgruppe in den dänisch kontrollierten Gebieten Norddeutschlands und findet damit große Aufmerksamkeit. In einer Rede zur Feier der Völkerschlacht bei Leipzig unterstreicht er den deutschen Charakter der betreffenden Territorien und entwirft deren Zukunft als Teil eines politisch geeinten, freien Deutschlands.

Nationalversammlung in Frankfurt

Ende Februar 1848 verjagen die Franzosen ihren Bürgerkönig Louis Philippe. Der revolutionäre Funke springt auf Deutschland über. In Frankfurt am Main soll eine Nationalversammlung zusammentreten und eine Verfassung beschließen. Riesser bekommt einen Sitz im Vorparlament. Dort plädiert er dafür, dass „jeder volljährige Deutsche ohne Bedingung des Standes, Vermögens und Glaubensbekenntnisses Wähler und wählbar” sein muss.

Paulskirchenparlament

Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche
Die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche (um 1848)
Lithographie nach einer Zeichnung von Leo von Elliott
Quelle: Wikipedia

Seine Kandidatur für ein Mandat für das Paulskirchenparlament scheitert in Hamburg. Doch ausgerechnet das elbaufwärts gelegene Herzogtum Lauenburg, in dem für Juden noch immer Niederlassungsbeschränkungen gelten, entsendet ihn als Abgeordneten. Im Paulskirchenparlament ist Gabriel Riesser in seinem Element. Er widmet sich insbesondere Verfassungsfragen und erwirbt sich schnell einen exzellenten Ruf. Seine erste große Rede hält er am 28. August zum Paragraf 13 der Grundrechte: Das religiöse Bekenntnis soll die Rechte des Einzelnen künftig weder bedingen noch beschränken dürfen.
Doch der Stuttgarter Wirtschaftspolitiker Moritz Mohl stellt dazu den Ergänzungsantrag, die „eigenthümlichen Verhältnisse des israelitischen Volksstammes” einer „besonderen Gesetzgebung” zu überlassen. Zur Begründung mobilisiert Mohl jedes antijüdische Klischee - von der Verderblichkeit der wucherischen Judenberufe bis hin zur Unvereinbarkeit des jüdischen Stammes mit dem deutschen Volk. Erstmals beruft sich Riesser auf seine jüdische Herkunft und kann seinen Standpunkt durchsetzen.

Kaiserrede

Im Oktober 1848 wird er zum Zweiten Vizepräsidenten des Hauses gewählt. Im Mai 1849 plädiert er pragmatisch für die Kleindeutsche Lösung, für eine konstitutionelle Monarchie, für das preußische Erbkaisertum ohne die Habsburger. Wieder folgt ihm das Parlament. Mit der später so bezeichneten Kaiserrede hatte ein Jude den Schlussstein in die Konstruktion eines konstitutionellen Deutschlands gesetzt und damit die vor dem Scheitern stehenden Beratungen der Nationalversammlung zum Erfolg geführt. Riesser wird in die Deputation gewählt, die Friedrich Wilhelm IV. in Berlin die Krone antragen soll. Doch der Preußenkönig, in absolutistischen Fantasien befangen, lehnt brüsk ab. Tief enttäuscht erklärt Riesser am 26. Mai seinen Austritt aus der Nationalversammlung. Im Juni wird das verbliebene Rumpfparlament in Stuttgart zerschlagen, die Reaktion hat längst wieder Oberwasser.

Gabriel Riesser in Hamburg

Riesser konzentriert in den Folgejahren seine Wirkungsstätte auf seine Heimatstadt Hamburg. Dort haben, ähnlich wie in anderen deutschen Ländern, die Juden 1849 das Bürgerrecht erhalten. Insgesamt hat sich durch die Ausdehnung von Niederlassungs- und Gewerbefreiheit im Verein mit der beginnenden Industrialisierung Zentraleuropas die allgemeine Situation der Juden erkennbar verbessert.

Rückzug und juristische Karriere

Für zehn Jahre zieht sich Gabriel Riesser weitgehend aus der Politik zurück. Er unternimmt ausgedehnte Reisen nach England, Italien, Irland, Kanada, in die USA und nach Kuba. Sie liefern ihm Stoff für Vorträge und Aufsätze. 1857 legt er das Notaramt nieder: er fühlt sich erschöpft und sucht Ruhe.
Die Ruhe aber währt nicht lange. Und Riesser findet auch persönlich weitere Anerkennung. Nach Verabschiedung der neuen Hamburgischen Verfassung wird er 1859 zum Mitglied der Bürgerschaft und zu deren Vizepräsidenten gewählt. Im selben Jahr hält er in Hamburg die Rede zur Schiller-Feier. 1860 schließlich wird Gabriel Riesser zum Mitglied des Hamburgischen Obergerichtes bestimmt, das als nunmehr unabhängiges Organ der Rechtspflege die judikative Gewalt von der früheren ständischen Bürgerschaft übernommen hatte. Riesser, der dreißig Jahre zuvor weder Anwalt noch Hochschullehrer werden durfte, war damit der erste Richter jüdischen Glaubens in Deutschland.
Wie allen anderen Juden wird auch Gabriel Riesser der erreichte Status bald darauf und mit wachsender Vehemenz wieder streitig gemacht. 1862 wird er zur Zielscheibe unflätiger Angriffe des Hamburger Publizisten Wilhelm Marr, der zum Urheber des Begriffs Antisemitismus wie auch zu dessen fleißigstem Propagandisten geworden war.
Gabriel Riessers Karriere endet, als seine Wiederwahl in die Bürgerschaft scheitert. Er erkrankt an einer Geschwulst. Am 22. April 1863 stirbt der Junggeselle erst 57jährig in Hamburg. Sein Begräbnis auf dem damaligen Grindelfriedhof erfolgt unter breiter Anteilnahme der gesamten Hamburger Bevölkerung.

Was bleibt

Nach Riessers Tod ehrt ihn die Freie und Hansestadt mit einem Bildrelief im Vestibül des Rathauses. Der „Anwaltverein” errichtet ihm ein auffälliges Grabdenkmal, dessen Frontseite die allegorische Darstellung der Wahrheit ziert, wie sie die Schlangen der Lüge zertritt. Es werden Gedenkmünzen geprägt. Mit seinem Bild vertriebene Wohlfahrtspostkarten dienen der Unterstützung von eingewanderten Ostjuden. Die unter seinem Namen tätige Riesser-Stiftung fördert jüdische Studenten und besorgt die Herausgabe seiner sämtlichen Schriften in vier Bänden. 1931 wird die neue Hamburger Synagoge in der Oberstraße vollendet - heute das Rolf-Liebermann-Studio des NDR -, wo ein großer Gemeindesaal für säkulare Zwecke den Namen Riessers erhielt. In den zunächst im Westen, später in ganz Deutschland gegründeten Riesser-Vereinen organisiert sich die nicht-zionistische Jugend.
Doch nur in Hamburg findet sich eine Riesserstraße. In der anderen Stadt, mit der Riessers Wirken ebenfalls in besonderer Weise verbunden war, in Frankfurt am Main, fehlt es an jedem Anknüpfungspunkt.
Juristisch war Gabriel Riessers Kampf erfolgreich. Von 1871 an galt für Juden im ganzen Deutschen Reich Rechtsgleichheit.

„Uns vorzuhalten, dass unsere Väter vor Jahrhunderten oder vor Jahrtausenden eingewandert sind, ist so unmenschlich als es unsinnig ist. Wir sind nicht eingewandert, wir sind eingeboren, und weil wir es sind, haben wir keinen Anspruch anderswo auf eine Heimat; wir sind entweder Deutsche, oder wir sind heimatlos… Wir wollen dem deutschen Vaterland angehören.” (Gabriel Riesser, „Verteidigung der bürgerlichen Gleichstellung der Juden gegen die Entwürfe des Herrn Dr. H.E.Paulus”, 1831; zit. nach Karin Wiedemann)

Quellen

Besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Peter Rawert, LL.M. (Exeter) von der Sozietät Notariat Ballindamm

Alle Porträts:

Cuba: Tamara Bunke, Julio Antonio Mella,
Fotografie: René Burri, Harry Callahan, Henri Cartier-Bresson, Frank Hurley, Anna Kahn, André Kertész, Saul Leiter, Joel Meyerowitz, Anja Niedringhaus, Joel Sternfeld, Weegee,
Hamburg: Albert Ballin, Gabriel Riesser,
Island: Snorri Sturluson, Victor Urbancic,
Kanalinseln: Elizabeth II., Sir Walter Raleigh,
Korsika: Napoleon I. Bonaparte, Joseph Fesch,
Mecklenburg-Vorpommern: Otto Lilienthal, Wilhelm Malte I.,
Norwegen: Johan Halvorsen, Anne Holt, Richard With,
Reisende-Abenteurer: James Cook, Rudolf Carl Slatin Pascha,
Sizilien: Maria Carolina, Friedrich II.,
Toskana: Sandro Botticelli,
USA: John Steinbeck,

Top