Coronavirus (COVID-19)
Seit 01.07.2021 wird bei Reisen nach Deutschland wegen der weiterhin bestehenden COVID-19-Situation auf das Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) hingewiesen.
Seit 13.06.2021 wird ganz Österreich nicht mehr als Risikogebiet ausgewiesen. Es entfallen bei der Einreise aus Österreich (aus einem Nicht-Risikogebiet) nach Deutschland die Verpflichtung zur digitalen Einreisemeldung, die Testpflicht sowie die Quarantänepflicht.
Aktuelle Informationen Deutschland, Inzidenz nach Landkreisen, Aktuelle Informationen Österreich
Reisewarnung für Staaten außerhalb der EU/Schengen-Gebiet, Internationale Risikogebiete
Für aktuelle Informationen:
Österreichisches Aussenministerium
Notfall-Telefon des Aussenministeriums: +43 1 90115-4411; Auslandsregistrierung vor Reisebeginn; Auslandsservice-App für iOS & Android
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Helpline EDA: Telefon +41 (0)800 24-7-365, Fax +41 (0)58 462 78 66, E-Mail helpline@eda.admin.ch, Registrierung, App
Allgemeine Reise­-Informationen Deutschland
Sicherheitshinweis
Guter Sicherheitsstandard
Die deutschen Behörden weisen auf die Möglichkeit terroristischer Anschläge in Deutschland hin und haben daher Landsleute sowie Reisende zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Aus diesem Grund ist ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein aller Reisenden erforderlich. Insbesondere in Ballungsgebieten, bei größeren Menschenansammlungen sowie zu Hauptverkehrszeiten sollte man die Empfehlungen der örtlichen Sicherheitsbehörden besonders beachten.
Einreisebestimmungen
Deutschland ist Schengen-Mitglied. Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen. Der cremefarbige Notpass und der Kinderpass werden akzeptiert.
Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Zollvorschriften
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Auf Verlangen haben Reisende, die aus der Bundesrepublik Deutschland in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ausreisen oder aus einem Mitgliedsstaat der EU in die Bundesrepublik eingereist sind, mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr mündlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch bei der Durchreise. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei und der Landespolizei in Bayern, Bremen und Hamburg sind befugt, die Anzeige mitgeführter Zahlungsmittel zu fordern und die Richtigkeit der Anzeigen zu kontrollieren. Kontrollen sind an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland möglich. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargeldes und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Die Pflicht zur Anzeige und die Kontrollen der befugten Behörden bedeuten keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung (mit oben erwähnter Anzeigepflicht in bestimmten Fällen). Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Zu beachten sind jedoch die österreichischen Zoll- und Einfuhrbestimmungen aus EU-Staaten.
Medizinische Versorgung
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Keine Impfungen vorgeschrieben. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden.
Landeswährung, Reisekasse
Landeswährung ist der Euro. Kreditkarten und EC-Karten werden allgemein akzeptiert.
Verkehr und Infrastruktur
Notrufnummern und Pannenhilfe
- Polizei: (0049) 110
- Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankentransport: (0049) 112
- Pannenhilfe: ADAC-Notrufzentralen 0049/(0)1802/22 22 22
Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die (privatisierten) Notrufsäulen angefordert werden. Verlangen Sie im Pannenfall Hilfe ausdrücklich durch den ADAC. Hilfeleistungen durch Straßendienst-Fahrzeuge von ADAC-Vertragsfirmen sind kostenpflichtig. - Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbriefinhaber: ÖAMTC Notrufstation München 0049/(0)89/76 76 6322
Umweltzonen
Gemäß der entsprechenden EU-Gesetzgebung wurden bislang in zahlreichen Städten Deutschlands Umweltzonen eingerichtet. Ausschließlich Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaub-Umweltplakette dürfen in diese Umweltzonen einfahren.
Elektrizität
Die Netzspannung beträgt 220V/50h, die Steckdosen entsprechen der DIN-Norm.
Diplomatische Vertretungen
Österreich
(A)Österreichische Botschaft
Stauffenbergstraße 1, D-10785 Berlin; Telefon: +49 (0)30 202 87-0 (Amt), Fax: +49 (0)30 229 05 69, E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at, Internet: Österreichische Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Metternichgasse 3, 1030 Wien; Tel: (+43 / 1) 711 54-0, Fax: (+43 / 1) 713 83 66, E-Mail: info@wien.diplo.de, Internet: www.wien.diplo.de
Schweiz
(CH)Schweizerische Botschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4A, D-10557 Berlin; Tel.: +49 30 390 40 00, Fax: +49 30 391 10 30, Helpline EDA Tel.: +41 800 24 7 365, Internet: Botschaft (Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, und die Hansestädte Bremen und Hamburg)
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83, 3000 Bern 15; Telefon: 031/359 41 11, Fax: 031/359 44 44, E-Mail: info@bern.diplo.de, Internet: www.bern.diplo.de
Feiertage und Schul-Ferien
Feiertage und Schul-Ferien in Hamburg
Feiertage und Schul-Ferien in Mecklenburg-Vorpommern
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